Casino Admiral Triesen
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Kontakt

Offizielle Kontaktinformationen und Kommunikationswege für Casino Admiral Triesen.

1. Geltungsbereich

Diese Richtlinie definiert die offiziellen Kommunikationskanäle für Anfragen an Spielbanken im Fürstentum Liechtenstein, die der Aufsicht des Amtes für Volkswirtschaft Liechtenstein unterstehen. Kontaktaufnahmen sind ausschließlich über die nachfolgend genannten offiziellen Wege zulässig. Anfragen über inoffizielle Kanäle werden nicht bearbeitet.

2. Offizielle Kontaktstellen

2.1 Grand Casino Liechtenstein

  • Adresse: Selemad 10, 9487 Gamprin-Bendern
  • Telefon: +423 222 77 77
  • E-Mail: [email protected]
  • Zuständigkeit: Allgemeine Anfragen, Veranstaltungen, Spielbetrieb

2.2 Casino Admiral Triesen

  • Adresse: Austrasse 6, 9495 Triesen
  • Telefon: +423 239 11 88
  • E-Mail: [email protected]
  • Zuständigkeit: Standortbezogene Anfragen, Spielbetrieb

2.3 Casino Schaanwald

  • Adresse: Vorarlbergerstraße 210, 9486 Schaanwald
  • Telefon: +423 238 2777
  • E-Mail: [email protected]
  • Zuständigkeit: Standortbezogene Anfragen, Spielbetrieb

2.4 Medienanfragen

  • Kontaktstelle: Casino-Verband Fürstentum Liechtenstein
  • Telefon: +423 370 12 71
  • E-Mail: [email protected]
  • Zuständigkeit: Presseanfragen, Brancheninformationen

3. Verfahren bei Kontaktaufnahme

3.1 Schriftliche Anfragen

Schriftliche Anfragen per E-Mail oder Post werden innerhalb von fünf Werktagen beantwortet. Die Anfrage soll folgende Angaben enthalten:

  • Vollständiger Name
  • Kontaktdaten (E-Mail-Adresse oder Postanschrift)
  • Gegenstand der Anfrage
  • Bei standortbezogenen Anfragen: Nennung des betreffenden Standorts

Unvollständige Angaben können Bearbeitungszeiten verlängern.

3.2 Telefonische Anfragen

Telefonische Anfragen sind während der Öffnungszeiten der jeweiligen Spielbank möglich. Außerhalb dieser Zeiten ist keine telefonische Kontaktaufnahme vorgesehen. Für komplexe Sachverhalte wird die schriftliche Anfrage empfohlen.

3.3 Persönliche Vorsprache

Persönliche Vorsprachen sind während der Öffnungszeiten am jeweiligen Standort möglich. Ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) ist vorzulegen. Für Staatsangehörige außerhalb der EU/EWR ist ein Reisepass erforderlich.

4. Zuständigkeiten und Weiterleitungen

Anfragen außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der kontaktierten Spielbank werden an die zuständige Stelle weitergeleitet, woraus sich verlängerte Bearbeitungszeiten ergeben können. Regulatorische oder bewilligungsrechtliche Anfragen werden an das Amt für Volkswirtschaft Liechtenstein weitergeleitet.

5. Datenschutz bei Kontaktaufnahme

Bei einer Kontaktaufnahme werden personenbezogene Daten ausschließlich zum Zweck der Bearbeitung verarbeitet und unterliegen den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen Liechtensteins. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, sofern dies zur Bearbeitung der Anfrage erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.

Die Speicherdauer beträgt maximal drei Jahre ab Abschluss der Bearbeitung. Beschwerden oder rechtliche Verfahren können eine längere Aufbewahrung erforderlich machen.

6. Beschwerden und Eskalationsverfahren

Beschwerden bezüglich Spielbetrieb, Personal oder Verfahren sind schriftlich an die jeweilige Spielbank zu richten. Die Bearbeitung erfolgt innerhalb von zehn Werktagen. Bei Unzufriedenheit mit dem Ergebnis kann die Beschwerde an den Casino-Verband Fürstentum Liechtenstein weitergeleitet werden.

Beschwerden zu regulatorischen Verstößen sind direkt an das Amt für Volkswirtschaft Liechtenstein zu richten.

7. Ausschluss nicht autorisierter Kontakte

Kontaktaufnahmen über soziale Medien, unverifizierte E-Mail-Adressen oder Plattformen von Drittanbietern gelten nicht als offizielle Anfragen. Die Nutzung der in diesem Dokument genannten Kontaktdaten ist verpflichtend.

8. Änderungen der Kontaktdaten

Aktualisierungen der Kontaktdaten werden auf den offiziellen Webseiten der jeweiligen Spielbanken veröffentlicht. Die Verantwortung für die Verwendung aktueller Kontaktdaten liegt beim Anfragenden.

9. Regulatorische Aufsicht

Die Kontrolle über alle bewilligten Spielbanken im Fürstentum Liechtenstein wird durch das Amt für Volkswirtschaft Liechtenstein ausgeübt. Anfragen zu Bewilligungen, Compliance oder regulatorischen Themen sind direkt an diese Behörde zu richten.

10. Gültigkeit

Diese Kontaktrichtlinie gilt ab Veröffentlichung und bleibt bis zum Widerruf gültig. Änderungen werden über die offiziellen Kanäle der jeweiligen Spielbanken bekanntgegeben.