AML/KYC-Richtlinie Casino Admiral Triesen

- Geltungsbereich und rechtliche Grundlage
Diese Richtlinie beschreibt die Pflichten und Verfahren von Casino Admiral Triesen im Bereich der Geldwäscheprävention (Anti-Money Laundering, AML) und der Kundenidentifizierung (Know Your Customer, KYC). Betreiber des Casino Admiral Triesen ist die Club Admiral AG, Austrasse 6, LI-9495 Triesen, Fürstentum Liechtenstein.
Alle nachfolgend beschriebenen Maßnahmen beruhen auf dem geltenden liechtensteinischen Recht, insbesondere dem Sorgfaltspflichtengesetz (SPG) sowie den einschlägigen Vorschriften des Glücksspielrechts des Fürstentums Liechtenstein. Zuständige Aufsichtsbehörde für Glücksspielangelegenheiten ist das Amt für Volkswirtschaft des Fürstentums Liechtenstein. Die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) ist für die allgemeine AML-Aufsicht und die Einhaltung der Sorgfaltspflichten zuständig. Als Gerichtsstand gilt Vaduz, Fürstentum Liechtenstein.
2. Identitätsprüfung beim Eintritt (KYC)
2.1 Pflicht zur Identitätsprüfung
Die Club Admiral AG ist gesetzlich verpflichtet, die Identität jedes Gastes bei jedem Eintritt in das Casino Admiral Triesen zu überprüfen. Die Identitätsprüfung erfolgt anhand von Reise- oder Ausweisdokumenten, die zur Einreise in das Fürstentum Liechtenstein berechtigen.
Folgende Dokumente werden akzeptiert:
- FL / CH / EU / EWR-Bürgerinnen und -Bürger: gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Alle übrigen Staatsangehörigen: gültiger Reisepass
Dokumente, die nicht zur Einreise in das Fürstentum Liechtenstein berechtigen, werden nicht als Identitätsnachweis akzeptiert.
2.2 Mindestalter
Der Zutritt zum Casino Admiral Triesen ist ausschließlich Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Das Mindestalter wird im Rahmen der Identitätsprüfung beim Eintritt überprüft. Personen, die das Mindestalter nicht nachweisen können oder nicht erreicht haben, wird der Zutritt verweigert.
2.3 Abgleich mit der liechtensteinischen Sperrdatenbank
Im Rahmen jeder Identitätsprüfung beim Eintritt erfolgt ein Abgleich der Identität des Gastes mit der liechtensteinischen Sperrdatenbank. Diese Datenbank enthält alle Personen, denen die Teilnahme am Glücksspiel in Liechtenstein gesetzlich untersagt ist. Der Abgleich ist gesetzlich vorgeschrieben und Bestandteil des Sozialkonzepts der liechtensteinischen Casinos.
Personen, die in der Sperrdatenbank erfasst sind, wird der Zutritt zum Casino Admiral Triesen verweigert. Eine Ausnahme ist nicht vorgesehen.
3. Maßnahmen zur Geldwäscheprävention (AML)
3.1 Gesetzliche Sorgfaltspflichten
Casino Admiral Triesen unterliegt als Glücksspielbetrieb direkt den Sorgfaltspflichten nach dem liechtensteinischen Sorgfaltspflichtengesetz (SPG). Die gesetzlich vorgeschriebenen AML-Maßnahmen umfassen insbesondere:
- Identifizierung und Verifikation von Gästen anhand gültiger Dokumente
- Feststellung wirtschaftlich Berechtigter, soweit gesetzlich erforderlich
- Abklärung der Mittelherkunft bei Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte
- laufende Überwachung von Transaktionen und Spielaktivitäten
- Dokumentation und ordnungsgemäße Aufbewahrung aller relevanten Unterlagen
- Meldung verdächtiger Transaktionen an die zuständige Financial Intelligence Unit (FIU)
3.2 Schwellenwerte für Sorgfaltspflichten
Nach liechtensteinischem Recht gelten für gelegentliche Bartransaktionen abgestufte Sorgfaltspflichten. Reduzierte Sorgfaltspflichten können ab einem Betrag von CHF 3.000 greifen. Die vollständigen Sorgfaltspflichten gelten ab einem Schwellenwert von CHF 10.000. Die Club Admiral AG wendet die jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen an.
3.3 Verweigerung des Zutritts und Hausrecht
Die Club Admiral AG behält sich das Recht vor, Personen den Zutritt zum Casino Admiral Triesen zu verweigern oder Personen vom Gelände zu verweisen, ohne hierfür Gründe angeben zu müssen. Dieses Hausrecht gilt ergänzend zu den gesetzlich vorgeschriebenen Ausschlussmaßnahmen.
4. Sozialkonzept und Schutzmaßnahmen
Die Club Admiral AG ist gesetzlich verpflichtet, Gäste vom Spielbetrieb auszuschließen, bei denen der begründete Verdacht besteht, dass sie über ihre finanziellen Verhältnisse hinaus spielen. Diese Verpflichtung ist Bestandteil des gesetzlichen Sozialkonzepts für Casinos im Fürstentum Liechtenstein.
Gäste, die eine freiwillige Spielsperre beantragen möchten, können sich schriftlich an die Club Admiral AG wenden. Für das Sperrverfahren ist ein ausgefülltes Antragsformular sowie eine Kopie eines gültigen Ausweisdokuments erforderlich. Anträge sind zu richten an:
CLUB ADMIRAL AG
Austrasse 6
LI-9495 Triesen
Fürstentum Liechtenstein
5. Datenschutz und Datenverarbeitung
5.1 Verarbeitung personenbezogener Daten
Im Rahmen der Identitätsprüfung und des Abgleichs mit der Sperrdatenbank werden personenbezogene Daten der Gäste verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt auf gesetzlicher Grundlage und ausschließlich zum Zweck der Erfüllung der gesetzlichen KYC- und AML-Pflichten sowie zur Umsetzung des Sozialkonzepts.
5.2 Datenschutzbeauftragter
Die Club Admiral AG hat einen Datenschutzbeauftragten bestellt, der beim Datenschutzbüro des Fürstentums Liechtenstein gemeldet ist. Detaillierte Informationen zum Datenschutz sind an der Rezeption des Casino Admiral Triesen erhältlich.
Anfragen zum Datenschutz können per E-Mail an [email protected] gerichtet werden.
6. Kontakt
Club Admiral AG
Austrasse 6
LI-9495 Triesen
Fürstentum Liechtenstein
Telefon: +423 239 11 88
E-Mail (allgemein): [email protected]
E-Mail (Datenschutz): [email protected]
